VG Augsburg: Nachbarklage, Abstandsflächen, grenzprivilegiertes Gebäude, „Qualität in Quantität“, Gebot der Rücksichtnahme, denkmalschutzrechtliche Belange, Ensembleschutz, Hitzestau, erdrückende / einmauernde Wirkung, Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschlechterung der Verkehrssituation, wild abfließendes Oberflächenwasser, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz, Baugenehmigung, Ensemble- und Denkmalschutz, Erdrückende Wirkung
Urteil vom 12.06.2025 – Au 5 K 24.1013